Abordnungsschreiben
D00000489• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Abordnung bedarf der Schriftform und wird vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber ausgesprochen. In der Abordnung muss der zeitliche Rahmen, die Tätigkeit bei der aufnehmenden Behörde, sowie der Dienst- bzw. Arbeitsort festgelegt sein. Die Tätigkeitsbeschreibung bleibt meist abstrakt, z. B. „zur Dienstleistung“.
Handlungsgrundlage
- § 19 (2) AufenthG (ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer), § 19a (1) AufenthG (Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer), § 19b (2) AufenthG (Mobiler-ICT-Karte)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden