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Abordnungsschreiben

D00000489 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Abordnung bedarf der Schriftform und wird vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber ausgesprochen. In der Abordnung muss der zeitliche Rahmen, die Tätigkeit bei der aufnehmenden Behörde, sowie der Dienst- bzw. Arbeitsort festgelegt sein. Die Tätigkeitsbeschreibung bleibt meist abstrakt, z. B. „zur Dienstleistung“.

Handlungsgrundlage


  • § 19 (2) AufenthG (ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer), § 19a (1) AufenthG (Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer), § 19b (2) AufenthG (Mobiler-ICT-Karte)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abordnungsschreiben

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden