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Nachweis Sorgerecht

D00000490 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Minderjährige muss immer das Sorgerecht nachgewiesen werden. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, der Vater aber die Vaterschaft anerkannt hat, kann durch Erklärung vor den Behörden des Landes, in dem das Kind lebt, das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Ein Sorgerechtsnachweis ist immer erforderlich, wenn der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.

Handlungsgrundlage


  • § 32 (3) AufenthG (Kindernachzug), § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis Sorgerecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden