Nachweis Sorgerecht
D00000490• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für Minderjährige muss immer das Sorgerecht nachgewiesen werden. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, der Vater aber die Vaterschaft anerkannt hat, kann durch Erklärung vor den Behörden des Landes, in dem das Kind lebt, das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Ein Sorgerechtsnachweis ist immer erforderlich, wenn der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.
Handlungsgrundlage
- § 32 (3) AufenthG (Kindernachzug), § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden