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Schulbescheinigung

D00000494 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige deutsche Kinder und ausländische Kinder deutscher Eltern immer erforderlich. Die Schulbescheinigung darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein. Auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung/ Verlängerung zum allgemeinbildenden Schulbesuch ist eine Bescheinigung, ein Nachweis oder Vertrag der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs hervorgehen, notwendig.

Handlungsgrundlage


  • § 28 AufenthG, § 16f Absatz 2 Aufenthaltsgesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Aktuelle Schulbescheinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden