Schulbescheinigung
D00000494• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige deutsche Kinder und ausländische Kinder deutscher Eltern immer erforderlich. Die Schulbescheinigung darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein. Auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung/ Verlängerung zum allgemeinbildenden Schulbesuch ist eine Bescheinigung, ein Nachweis oder Vertrag der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs hervorgehen, notwendig.
Handlungsgrundlage
- § 28 AufenthG, § 16f Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden