Begründung der außergewöhnlichen Härte
D00000495• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Hierzu bedarf es einer Begründung.
Handlungsgrundlage
- § 36 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden