Schriftliche Vollmacht abwesendes Elternteil
D00000496• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bei Antragstellung durch nur einen Elternteil, wenn beide Eltern personensorgeberechtigt sind, ist die schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils notwendig. Auch: Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium ist bei Minderjährigen die Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung) notwendig. Können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
Handlungsgrundlage
- § 33 AufenthG, § 16b Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden