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Warnmitteilung Bundesärzteordnung

D00000504 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Warnmitteilung der jeweils zuständigen Stelle an andere zuständige Behörden der anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz: 1. über Widerruf, Rücknahme oder Ruhen der Approbation oder der Erlaubnis, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. die sofort vollziehbare oder unanfechtbare Einschränkung der Ausübung des ärztlichen Berufs, 3. den Verzicht auf die Approbation oder die Erlaubnis, 4. das Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufs durch unanfechtbare gerichtliche Entscheidung oder 5. das vorläufige Berufsverbot durch gerichtliche Entscheidung.

Handlungsgrundlage


  • § 9a BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Warnmitteilung nach Bundesärzteordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Die Warnmitteilung enthält folgende Angaben: 1. die zur Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, 2. Beruf der betroffenen Person, 3. Angaben über die Behörde oder das Gericht, die oder das die Entscheidung getroffen hat, 4. Umfang der Entscheidung oder des Verzichts und 5. Zeitraum, in dem die Entscheidung oder der Verzicht gilt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden