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Nachweis Status international Schutzberechtigter in einem EU- Mitgliedstaat

D00000507 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung) zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums wird ein Nachweis über den Status des international Schutzberechtigten in einem anderen EU- Mitgliedstaat benötigt.

Handlungsgrundlage


  • § 16b Abs. 7 AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über den Status des international Schutzberechtigten in einem anderen EU- Mitgliedstaat

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden