Defizit Bescheid Anerkennungsstelle
D00000508• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung) zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung wird von der Anerkennungsstelle geprüft, ob für die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation oder für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang) in einem im Inland reglementierten Beruf weitere Qualifizierungsmaßnahmen (Defizitkompensierung) notwendig sind.
Handlungsgrundlage
- § 16 d Absatz 1 i.V.m. § 16d Abs. 2 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden