Nachweise beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme
D00000509• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung) zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung sind Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme oder ggfls. ein Weiterbildungsplan notwendig. Zu Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form (Praktika im Betrieb, theoretische Lehrgänge, Mischformen), Vorbereitungskurse auf Prüfungen und Sprachkurse.
Handlungsgrundlage
- § 16 d Absatz 1 i.V.m. § 16d Abs. 2 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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