Zeugnisbewertung Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschluss
D00000514• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren wird ggfs. eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über die Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses benötigt
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden