Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses zwecks Beschäftigung in einem reglementierten Beruf Bescheid
D00000515• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird ggfs. ein Bescheid der zuständigen Stelle über die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses benötigt
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden