Tabellarischer Lebenslauf
D00000516• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens ist ein tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch) ab Beginn der maßgeblichen Ausbildung: mit der vollständigen Aufstellung der absolvierten Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge sowie aller ausgeübten Erwerbstätigkeiten nötig
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden