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Antrag Genehmigung Einleitung Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vorzeitiger Beginn

D00000529 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 17, 58 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Wenn die antragstellende Person Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, dann muss die antragstellende Person eine Genehmigung beantragen. Kann oder will die antragstellende Person nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen muss die antragstellende Person beantragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden