Antrag Genehmigung Einleitung Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vorzeitiger Beginn
D00000529• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.
Handlungsgrundlage
- §§ 17, 58 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Formularangaben
Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Technische Beschreibung
Wenn die antragstellende Person Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, dann muss die antragstellende Person eine Genehmigung beantragen. Kann oder will die antragstellende Person nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen muss die antragstellende Person beantragen.
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