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Bevollmächtigung der zuständigen Ausländerbehörde

D00000537 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird der Nachweis über die Bevollmächtigung der zuständigen Ausländerbehörde durch die Fachkraft benötigt, um das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einleiten und betreiben zu können.

Handlungsgrundlage


  • § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bevollmächtigung der zuständigen Ausländerbehörde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden