Bevollmächtigung der zuständigen Ausländerbehörde
D00000537• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird der Nachweis über die Bevollmächtigung der zuständigen Ausländerbehörde durch die Fachkraft benötigt, um das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einleiten und betreiben zu können.
Handlungsgrundlage
- § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden