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Scheidungsurkunde

D00000542 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Scheidungsurkunde ist der amtliche Nachweis für eine vollzogene Scheidung in Deutschland. Mit diesem amtlichen Dokument zum Nachweis der Ehescheidung endet das gerichtliche Scheidungsverfahren offiziell. Damit wird dokumentiert, dass die Eheleute geschieden sind und die Ehe nicht mehr besteht.

Handlungsgrundlage


  • § 31 AufenthG (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Scheidungsurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden