Scheidungsurkunde
D00000542• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Scheidungsurkunde ist der amtliche Nachweis für eine vollzogene Scheidung in Deutschland. Mit diesem amtlichen Dokument zum Nachweis der Ehescheidung endet das gerichtliche Scheidungsverfahren offiziell. Damit wird dokumentiert, dass die Eheleute geschieden sind und die Ehe nicht mehr besteht.
Handlungsgrundlage
- § 31 AufenthG (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden