Nachweis Verwandtschaftsverhältnis
D00000544• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Das Verwandtschaftsverhältnis kann durch offizielle Dokumente belegt werden, wie z. B.: eine Eheschließungsurkunde, eine Geburtsurkunde, einen Auszug aus dem Personenstandsregister, DNA-Tests.
Handlungsgrundlage
- § 36 AufenthG (Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden