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Nachweis Verwandtschaftsverhältnis

D00000544 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Das Verwandtschaftsverhältnis kann durch offizielle Dokumente belegt werden, wie z. B.: eine Eheschließungsurkunde, eine Geburtsurkunde, einen Auszug aus dem Personenstandsregister, DNA-Tests.

Handlungsgrundlage


  • § 36 AufenthG (Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden