Nachweis Sprachkurs
D00000548• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im Zuge des Aufenthaltstitels zum Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs muss die antragsstellende Person die Zulassung zu einem Sprachkurs nachweisen.
Handlungsgrundlage
- § 16f AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden