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Nachweis Sprachkurs

D00000548 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Zuge des Aufenthaltstitels zum Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs muss die antragsstellende Person die Zulassung zu einem Sprachkurs nachweisen.

Handlungsgrundlage


  • § 16f AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis zum Sprachkurs

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden