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Visum

D00000551 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ein Visum gilt für die Einreise nach Deutschland und wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 16 - 38a AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Visum

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden