Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
D00000557• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Grundsätzlich gilt folgende Berechnung: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 EUR bis zum Höchstbetrag von 25,00 EUR je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Feldesabgabe ist grundsätzlich möglich.
Handlungsgrundlage
- § 30, 32 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden