Bescheinigung Abgabe erforderlicher Angaben (Aufenthalt)
D00000568• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.
Handlungsgrundlage
- § 5 FreizügG/EU
Formularangaben
Bescheinigung über die Abgabe aller erforderlicher Angaben für die Beantragung der Aufenthaltskarte
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden