Übersetzung der Ablehnungserklärung
D00000571• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag des Ausländers muss die Ausländerbehörde eine Übersetzung der Erklärung zum Ablehnungsbescheid kostenfrei in einer Sprache zur Verfügung stellen, die der Ausländer versteht oder bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass er sie versteht.
Handlungsgrundlage
- § 77 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden