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Übersetzung der Ablehnungserklärung

D00000571 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag des Ausländers muss die Ausländerbehörde eine Übersetzung der Erklärung zum Ablehnungsbescheid kostenfrei in einer Sprache zur Verfügung stellen, die der Ausländer versteht oder bei der vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass er sie versteht.

Handlungsgrundlage


  • § 77 AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Übersetzung der Ablehnungserklärung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden