Daueraufenthaltskarte
D00000574• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen und nahestehenden Personen eines freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Bürgers wird in der Regel eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt, wenn sie bereits seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz sind. Voraussetzung ist zudem, dass sie sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig mit dem EU/EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z.B. als Arbeitnehmer/ Selbstständiger/ mit ausreichenden Existenzmitteln) ausgeübt wurde. Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt nicht.
Handlungsgrundlage
- FreizügG/EU
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden