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Daueraufenthaltskarte

D00000574 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Drittstaatsangehörigen Familienangehörigen und nahestehenden Personen eines freizügigkeitsberechtigten EU/EWR-Bürgers wird in der Regel eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt, wenn sie bereits seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz sind. Voraussetzung ist zudem, dass sie sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig mit dem EU/EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z.B. als Arbeitnehmer/ Selbstständiger/ mit ausreichenden Existenzmitteln) ausgeübt wurde. Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt nicht.

Handlungsgrundlage


  • FreizügG/EU

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Daueraufenthaltskarte

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden