Duldung
D00000580• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Eine Duldung besitzt eine Nebenbestimmung, in der von der Ausländerbehörde festgehalten wird, ob eine Beschäftigung für die Person im Besitz dieser Duldung infrage kommt und ob diese Beschäftigung spezifiziert ist. Die Nebenbestimmung wird entweder beim Erstellen der Duldung hinterlegt oder nachträglich mit einem Antrag zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Duldung ergänzt.
Handlungsgrundlage
- § 60a AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden