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Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

D03000128 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn eine nahezu mittellose Person verstirbt, reicht der Nachlass im Regelfall nicht aus, um die Beerdigungskosten zu begleichen. Schlagen nahe Verwandte den Nachlass aus, sind sie dennoch zur Übernahme der nicht durch das Erbe gesicherten Bestattungskosten verpflichtet. Können die Angehörigen die Kosten nicht tragen und ist Ihnen die Kostenübernahme nicht zuzumuten, können sie einen Antrag auf Erstattung stellen.

Handlungsgrundlage


  • nach § 74 SGB XII

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden