Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
D03000128• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn eine nahezu mittellose Person verstirbt, reicht der Nachlass im Regelfall nicht aus, um die Beerdigungskosten zu begleichen. Schlagen nahe Verwandte den Nachlass aus, sind sie dennoch zur Übernahme der nicht durch das Erbe gesicherten Bestattungskosten verpflichtet. Können die Angehörigen die Kosten nicht tragen und ist Ihnen die Kostenübernahme nicht zuzumuten, können sie einen Antrag auf Erstattung stellen.
Handlungsgrundlage
- nach § 74 SGB XII
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden