Bestattung anmelden
D03000140• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung. In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen - Erdbestattung - Feuerbestattung - Waldbestattung - Seebestattung - Urnenbestattung - Anonyme Bestattung Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Sind Bestattungspflichtige (Angehörige) - nicht vorhanden, - nicht zu ermitteln, - nicht auffindbar oder - kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und - veranlasst auch kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Handlungsgrundlage
- Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden