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Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung inkl. Nachweise (OZG-Referenzdatenschema)

D03000251 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Um eine Luftfahrtveranstaltung genehmigen zu lassen, muss ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde gestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 74 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO); § 74 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO); § 99 Abs. 2 und 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO); § 24 Abs.2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG); §6 LuftVG Luftverkehrsgesetz (LuftVG); Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVZO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Luftfahrtveranstaltungen Genehmigung (99080021006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden