Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen inkl. Nachweise (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000263• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Inhaber von Wasserversorgungsanlagen müssen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verschiedenen Anzeigepflichten nachkommen. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die angezeigte Wasserversorgungsanlage.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 11, 12, 54 und 58 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme (LeiKa XXXXXX).
Stichwörter
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Versionshinweis
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