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Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung inkl. Nachweise

D03000271 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen wollen, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 74 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO); § 74 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO); § 99 Abs. 2 und 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO); § 24 Abs.2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG); §6 LuftVG Luftverkehrsgesetz (LuftVG); Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVZO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung (99080021006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden