Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen (FIM-Bundesstammdatenschema)
D03000313• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Inhaber von Wasserversorgungsanlagen müssen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verschiedene Anzeigepflichten nachkommen. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die angezeigte Wasserversorgungsanlage.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 11, 12, 54 und 58 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen Entgegennahme (LeiKa XXXXXX).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden