Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag auf Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000319 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bestattungskosten können auf Antrag von der zuständigen Behörde übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Handlungsgrundlage


  • § 74 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII); §§ 1968 und 1615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 8 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG); §§ 11, 13 und 15 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX / XII)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung (99101014080000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden