Anzeige über die Aufnahme eines Gewässer oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer
D03000326• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Gewässer oder Gewässerabschnitte können als trockenfallend angezeigt und in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eingetragen werden.
Handlungsgrundlage
- § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); § 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Formularangaben
Anzeige über die Aufnahme eines Gewässer oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eintragen (99129055060000)
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