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Anzeige über die Aufnahme eines Gewässer oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer

D03000326 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Gewässer oder Gewässerabschnitte können als trockenfallend angezeigt und in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eingetragen werden.

Handlungsgrundlage


  • § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); § 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über die Aufnahme eines Gewässer oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eintragen (99129055060000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden