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Denkmaleigenschaft Feststellung

D03000372 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eigentümer und Eigentümerinnen können einen Antrag stellen, die Denkmaleigenschaft ihres Objektes prüfen zu lassen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2,3,4,21 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND); § 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Denkmaleigenschaft Ausstellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Von der zuständigen Behörde wird geprüft, ob es sich bei dem zu überprüfenden Objekt um ein Denkmal handelt und dieses demnach in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen werden muss.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden