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Antrag auf Aufnahme eines Denkmals in das Verzeichnis der Kulturdenkmale

D03000383 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Kulturdenkmale sind in ein Verzeichnis einzutragen, das durch das Landesamt für Denkmalpflege aufzustellen und fortzuführen ist. Bei beweglichen Denkmalen gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen.

Handlungsgrundlage


  • § 4 DSchG ND

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Aufnahme eines Denkmals in das Verzeichnis der Kulturdenkmale

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Angaben zum Denkmal Aufnahme (99033003034000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden