Antrag auf Aufnahme eines Denkmals in das Verzeichnis der Kulturdenkmale
D03000383• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Kulturdenkmale sind in ein Verzeichnis einzutragen, das durch das Landesamt für Denkmalpflege aufzustellen und fortzuführen ist. Bei beweglichen Denkmalen gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen.
Handlungsgrundlage
- § 4 DSchG ND
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Angaben zum Denkmal Aufnahme (99033003034000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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