Antrag Genehmigung Linienverkehr Kraftfahrzeuge
D03000395• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Es wird eine Genehmigung benötigt, wenn ein Unternehmen geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten. Hierfür kann ein Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 8, 12 und 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (zuletzt geändert am: 01.01.2022); Verordnung (EG) Nr. 1370/2007; §§ 1,2,3 und 4 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) (zuletzt geändert am: 02.03.2023) ; § 8a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) (zuletzt geändert am: 16.12.2021); Erlass des MW vom 29.11.2004
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Erteilung (99084005001000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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