Bestattung anmelden // Antrag auf Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte (OZG-Referenzdatenschema)
D03000465• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Jede Leiche in Niedersachsen muss bestattet werden. Die Bestattung kann als Begräbnis der Leiche in der Erde (Erdbestattung)- oder als Einäscherung der Leiche mit anschließender Aufnahme der Asche in einer Urne und Beisetzung der Urne (Feuerbestattung) durchgeführt werden. Bestattungsformen der Feuerbestattung sind z. B. die Seebestattung und die Waldbestattung. Es herrscht mit Ausnahme der Seebestattung grundsätzlich Friedhofspflicht. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes, Urnen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung bestattet werden. Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann die zuständige untere Gesundheitsbehörde aus wichtigem Grund zulassen. In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute durchgeführt. // Um eine Sarg- oder Urnenbestattung durchzuführen, ist auf einem Friedhof das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu erwerben. Dies erfolgt durch einen Antrag bei der Friedhofsverwaltung der Stadt oder der Gemeinde, in der die Leiche bestattet werden soll. Ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle kann auch bereits vor dem Versterben erworben werden. Zur Wahl stehen dabei Wahlgräber und Reihengräber. Genaueres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
Handlungsgrundlage
- §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (Stand: 03.08.2022); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (Stand: 03.08.2022); § 8 Abs. 3 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.) (Stand: 03.08.2022); § 9 Abs. 1 und 3 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.) (Stand: 03.08.2022); § 10 Abs. 1 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.) (Stand: 03.08.2022); § 11-12 Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG Nds.) (Stand: 03.08.2022); §§ 14-19 und § 22 Abs. 2 Friedhofssatzung Heemsen (Stand: 03.08.2022);
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Bestattung Durchführung (99101002058000), Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung (99101001038000) und Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe (99101001107000).
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