Todesbescheinigung (OZG-Referenzdatenschema)
D03000484• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ist eine Person verstorben, muss ein Arzt oder eine Ärztin sofort die Leichenschau durchführen. Sie oder er stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Die Todesbescheinigung muss bei der Anzeige des Sterbefalls dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden.
Handlungsgrundlage
- § 1 und Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Verordnung über die Todesbescheinigung (TbVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Todesbescheinigung Ausstellung (99101007012000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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