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Todesbescheinigung (OZG-Referenzdatenschema)

D03000484 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ist eine Person verstorben, muss ein Arzt oder eine Ärztin sofort die Leichenschau durchführen. Sie oder er stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Die Todesbescheinigung muss bei der Anzeige des Sterbefalls dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 1 und Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Verordnung über die Todesbescheinigung (TbVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Todesbescheinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Todesbescheinigung Ausstellung (99101007012000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden