Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (OZG-Referenzdatenschema)
D03000490• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Hier können Sie Eingliederungshilfe für Erwachsene nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) online beantragen. Personen können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, wenn Sie eine Behinderung haben, Sie von einer Behinderung bedroht sind, ihre Behinderung sie im täglichen Leben einschränkt. Die Leistungen sollen ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Der Anspruch ergibt sich aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel: das Wohnen die Finanzen die Haushaltsführung die Freizeitgestaltung die Förderung privater Kontakte und Hobbies, Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers Mobilität Elternschaft Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf Hilfsmittel Förderung der Verständigung Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Das Einkommen oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen und es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die zuständige Behörde wird im Anschluss an den Antrag gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie „Nicht bekannt“ auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post an folgende Anschrift übersenden: Kontaktdaten der jeweiligen Behörde Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist (§ 14 SGB IX). Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter. Die antragstellende Person wird darüber unterrichtet. // Hier können Sie Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) online beantragen. Kinder und Jugendliche können Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, wenn Sie eine Behinderung haben, Sie von einer Behinderung bedroht sind, ihre Behinderung sie im täglichen Leben einschränkt. Dies betrifft auch volljährige Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Bitte beachten Sie, dass über diesen Antrag nur Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen beantragt werden können. Diese haben einen Anspruch nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen, die einen Anspruch nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben, Wenden Sie sich bitte an Kontaktdaten der zuständigen Behörde angeben. Die Leistungen sollen ein eigenverantwortliches Leben und die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Unterstützung gibt es bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel: Frühförderung und Früherkennung Unterstützung bei der Entwicklung des Kindes und der Entfaltung seiner Persönlichkeit Unterstützung in der Kindertagesstätte Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf Hilfsmittel Förderung der Verständigung Unterstützung beim Wohnen Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Einkommen und/oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden. Die Antragstellung kann auch formlos erfolgen und es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die zuständige Behörde wird im Anschluss an den Antrag gegebenenfalls ein Teilhabe- und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie „Nicht bekannt“ auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post an folgende Anschrift übersenden: Kontaktdaten der Behörde Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist (§ 14 SGB IX). Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter. Die antragstellende Person wird darüber unterrichtet.
Handlungsgrundlage
- §§ 20 und 21 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) (Stand vom 08.08.2022), §§ 20, 29, 42 (2), (3), 58, 60 bis 62, 64 (1) Nr. 3 bis 6, 77 bis 84, 91, 98, 101, 104 (4), 105, 106, 106 (1), 109, 111 bis 117, 135 bis 136, 138 bis 140 und 142 (1), (2) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) (Stand vom 08.08.2022), §§ 2 (2), 4 bis 7k, 13a, 8 bis 9a und 22 Einkommensteuergesetz (EstG), § 1896 (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Stand vom 08.08.2022), § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII) (Stand vom 08.08.2022)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden