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Antrag auf Bewilligung einer Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000507 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Mit der Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ unterstützt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung seit dem Jahr 2020 finanzschwache Gebietskörperschaften in Niedersachsen, die selbst nicht in der Lage sind, die notwendigen Eigenanteile zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten aufzubringen.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie) (zuletzt geändert: 20.09.2023); §1 Abs. 1, §86 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Stand: 21.06.2023; §§23 und 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) Stand: 16.12.2021; Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO Stand: 01.03.2020; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Stand: 01.03.2020

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bewilligung einer Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen Bewilligung (99400075017000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden