Antrag auf Bewilligung einer Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000507• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Mit der Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ unterstützt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung seit dem Jahr 2020 finanzschwache Gebietskörperschaften in Niedersachsen, die selbst nicht in der Lage sind, die notwendigen Eigenanteile zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten aufzubringen.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie) (zuletzt geändert: 20.09.2023); §1 Abs. 1, §86 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Stand: 21.06.2023; §§23 und 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) Stand: 16.12.2021; Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO Stand: 01.03.2020; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Stand: 01.03.2020
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen Bewilligung (99400075017000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden