Antrag auf die Registrierung eines Futtermittelunternehmens (FIM-Bundesstammdatenschema)
D03000511• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn ein neues Futtermittelunternehmen registriert werden soll, dann muss dies mit diesem Antrag angezeigt werden. Das registrierte Unternehmen, das z.B. Futtermittel produziert, es vertreibt, in Verkehr bringt, wird in einem bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Führt das Unternehmen bestimmte Tätigkeiten aus, muss es zudem noch ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft Nr. 95/69 Kap. III Art. 5 und 6 (vom 22.12.1995); Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 178/2002 Art. 3 Nr. 5-6 (vom 28.01.2002); Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 183/2005; Futtermittelverordnung §§ 3, 5, 9, 20 und 21 (vom 12.01.2005); §§ 13, 14 und 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokument wurde mit Bezug auf folgende Leika-ID erstellt: Futtermittelunternehmen Registrierung (99118061019000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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