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Antrag auf die Registrierung eines Futtermittelunternehmens (FIM-Bundesstammdatenschema)

D03000511 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn ein neues Futtermittelunternehmen registriert werden soll, dann muss dies mit diesem Antrag angezeigt werden. Das registrierte Unternehmen, das z.B. Futtermittel produziert, es vertreibt, in Verkehr bringt, wird in einem bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Führt das Unternehmen bestimmte Tätigkeiten aus, muss es zudem noch ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft Nr. 95/69 Kap. III Art. 5 und 6 (vom 22.12.1995); Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 178/2002 Art. 3 Nr. 5-6 (vom 28.01.2002); Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 183/2005; Futtermittelverordnung §§ 3, 5, 9, 20 und 21 (vom 12.01.2005); §§ 13, 14 und 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf die Registrierung eines Futtermittelunternehmens

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokument wurde mit Bezug auf folgende Leika-ID erstellt: Futtermittelunternehmen Registrierung (99118061019000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden