Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (OZG-Referenzdatenschema)
D03000527• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Das Landesblindengeld ist eine monatliche Leistung für zivilblinde (blinde) Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), in dem das Merkzeichen Bl festgestellt wurde, nachzuweisen. Das Landesblindengeld ist eine freiwillige, einkommens- und vermögensunabhängige Leistung des Landes und wird auf Antrag an blinde Menschen gezahlt, die in Niedersachsen leben oder in Ausnahmefällen an blinde Menschen, die einen besonderen Bezug zu Niedersachsen haben. Leistungen bei häuslicher Pflege werden teilweise auf das Landesblindengeld angerechnet. Wie die leistungsberechtigten Personen das Landesblindengeld verwenden möchten, steht ihnen frei. Hinweis: Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Sollten Sie nicht alle Felder ausfüllen, wird die Behörde hierzu Nachfragen stellen, die die Bearbeitung und letztlich eine mögliche Auszahlung an Sie verlängern werden.
Handlungsgrundlage
- Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG)
Formularangaben
Antrag auf Bewilligung von Leistungen nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden