Anforderung der Auszahlung einer Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000554• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Mit der Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ unterstützt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung seit dem Jahr 2020 finanzschwache Gebietskörperschaften in Niedersachsen, die selbst nicht in der Lage sind, die notwendigen Eigenanteile zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten aufzubringen. Die Auszahlung einer bewilligten Kofinanzierungshilfe wird mittels eines Mittelabrufformulars angestoßen.
Handlungsgrundlage
- 7.7 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie) (Stand: 20.09.2023); 1.1 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) (Stand: 01.03.2020); 7 und 8.6 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO (Stand: 01.03.2020)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderung für Investitionen finanzschwacher Kommunen Auszahlung (99400075079000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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