Antrag auf staatliche Anerkennung für Schulen der Gesundheitsfachberufe (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000574• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Betrieb einer Schule der Gesundheitsfachberufe erfordert die staatliche Anerkennung. Der Antrag auf Anerkennung kann mit diesem Antrag erfolgen (§ 1 Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung).
Handlungsgrundlage
- § 1f Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung; § 1 Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden