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Anforderung der Auszahlung von Fördermitteln zur Stärkung der Metropolregion Hamburg (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000584 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Geförderte Projekte im Gebiet der Metropolregion Hamburg bekommen bewilligte Fördermittel ausgezahlt, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist und Zahlungen voraussichtlich innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung fällig werden.

Handlungsgrundlage


  • Punkt 7.1 Anlage zur Ländervereinbarung zu den gemeinsamen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg (Richtlinie Metropolregion HH) (zuletzt geändert: 02.06.2022); §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 04.12.2023); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (zuletzt geändert: 22.09.2022); § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) (zuletzt geändert: 16.12.2021); Ziff. 7 Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk) zu § 44 LHO (zuletzt geändert: 01.03.2020); Ziff. 1 Allgemeine Bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) zu VV-Gk Nr. 5.1 zu § 44 LHO (zuletzt geändert: 01.03.2020)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anforderung der Auszahlung von Fördermitteln zur Stärkung der Metropolregion Hamburg

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderung Metropolregion Hamburg Auszahlung (99400387079000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden