Antrag auf Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren
D03000585• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Grunderneuerungen, Verlegungen, Erweiterungen und der Neubau von kleineren Haltestellen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 € sind im vereinfachten Verfahren förderfähig. Die Förderanträge sind bis zum 31. Mai eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Richtlinie ÖPNV-Umsteigeanlagen und -Haltestellen) (vom 28.06.2023), §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Niedersachsen (LHO NI) (zuletzt geändert am 16.04.2021), VV-GK zu §§ 44 LHO (zuletzt geändert am 06.02.2020), §§ 9, 43 Straßengesetz Niedersachsen (NStrG) (zuletzt geändert am 29.06.2022)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren Bewilligung (99400345017000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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