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Anzeige einer Änderungen der Tierhaltung (FIM-Bundesstammdatenschema)

D03000606 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Änderungen in der angezeigten Tierhaltung auftreten, müssen diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 04.12.2023); §§ 26, 29 und 35 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (zuletzt geändert: 26.5.2020); Artikel 84 Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1) (zuletzt geändert: 09.03.2016)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige einer Änderungen der Tierhaltung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tierhaltung Änderungsanzeige Entgegennahme (99110062261000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden