Antrag auf öffentliche Bestellung der Leitung und der stellvertretenden Leitung einer Prüfstelle für die Eichung von Messgeräten (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000610• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Tätigkeit als Prüfstelle für die Eichung von Messgeräten für Gas, Wasser, Wärme oder Elektrizität und damit verbundenen Zusatzeinrichtungen braucht es eine öffentliche Bestellung der Leitung und der stellvertretenden Leitung, die auf Antrag erteilt wird.
Handlungsgrundlage
- §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 04.12.2023); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (zuletzt geändert: 22.09.2022); SZ 17 Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) (zuletzt geändert: 26.03.2021); §§ 42 bis 48 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung - Mess- und Eichverordnung (MessEV) (zuletzt geändert: 29.01.2024); § 40 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen - Mess- und Eichgesetz (MessEG) (zuletzt geändert: 27.01.2024)
Formularangaben
Antrag auf öffentliche Bestellung der Leitung und der stellvertretenden Leitung einer Prüfstelle für die Eichung von Messgeräten
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgenden Landesschlüssel erstellt: 99037015061000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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