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Antrag auf Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren (OZG-Referenzdatenschema)

D03000614 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Grunderneuerungen, Verlegungen, Erweiterungen und der Neubau von kleineren Haltestellen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 € sind im vereinfachten Verfahren förderfähig. Die Förderanträge sind bis zum 31. Mai eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Richtlinie ÖPNV-Umsteigeanlagen und -Haltestellen) (vom 28.06.2023), §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Niedersachsen (LHO NI) (zuletzt geändert am 16.04.2021), VV-GK zu §§ 44 LHO (zuletzt geändert am 06.02.2020), §§ 9, 43 Straßengesetz Niedersachsen (NStrG) (zuletzt geändert am 29.06.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren Bewilligung (99400345017000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden