Antrag auf Sachkostenerstattung für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000630• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, welche aus öffentlichen Schulen hervorgegangene sind können eine Beteiligung an ihren sächlichen Kosten beantragen. Der Verwaltungsakt erfolgt in einer Vorbereitung mit Abschlagszahlungen und einer finalen Festsetzung.
Handlungsgrundlage
- §154 NSchG (Stand 21.07.2021); §156 NSchG (Stand 01.08.2015); §157 NSchG (Stand 01.01.2020); §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: . 25.6.2021); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (zuletzt geändert: 22.09.2022)
Formularangaben
Antrag auf Beteiligung an den sächlichen Kosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
Technische Beschreibung
LeiKa-ID: tba
Stichwörter
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Versionshinweis
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