Antrag Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft
D03000644• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Antrag auf Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft (§ 149 Niedersächsisches Schulgesetz)
Handlungsgrundlage
- § 149 Niedersächsisches Schulgesetz
Formularangaben
Antrag auf Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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