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Antrag auf Personalkostenerstattung für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung (FIM-Landesstammdatenschema)

D03000673 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, welche aus öffentlichen Schulen hervorgegangene sind können eine Beteiligung an ihren personellen Kosten beantragen. Der Verwaltungsakt erfolgt in einer Vorbereitung mit Abschlagszahlungen und einer finalen Festsetzung.

Handlungsgrundlage


  • §§154, 155, 157 Niedersächsisches Schulgesetz (Stand 14.12.2023); §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.6.2021); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (zuletzt geändert: 22.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personalkostenerstattung für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: tbd

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden