Antrag auf Personalkostenerstattung für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung (FIM-Landesstammdatenschema)
D03000673• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, welche aus öffentlichen Schulen hervorgegangene sind können eine Beteiligung an ihren personellen Kosten beantragen. Der Verwaltungsakt erfolgt in einer Vorbereitung mit Abschlagszahlungen und einer finalen Festsetzung.
Handlungsgrundlage
- §§154, 155, 157 Niedersächsisches Schulgesetz (Stand 14.12.2023); §§ 3a, 12 bis 15 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.6.2021); § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) (zuletzt geändert: 22.09.2022)
Formularangaben
Personalkostenerstattung für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: tbd
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